Ukraine und Polen verlängern Genehmigungen für Gütertransporte in Drittländer mit Umweltauflagen

30 июн, 11:00

Die Ukraine und Polen haben sich darauf geeinigt, die Gültigkeit von Genehmigungen für den Straßengüterverkehr in Drittländer bis Ende 2023 zu verlängern. Diese Entscheidung wurde auf einer Sitzung der ukrainisch-polnischen gemeinsamen Kommission für den Straßenverkehr am 27. Juni getroffen.

Nach Angaben des ukrainischen Ministeriums für Gemeinden, Territorien und Infrastruktur wird eine wichtige Voraussetzung für den Transport in und aus Drittländern die Umweltklasse der Lkw sein. Die Gemischte Kommission hat zugestimmt, dass die Genehmigungen nur für Fahrzeuge der Klasse Euro 5 oder höher gelten werden. Die aktualisierten Umweltanforderungen werden am 1. Juli in Kraft treten. Gleichzeitig werden Spediteure, die ihre Fahrt bereits begonnen haben, die Möglichkeit haben, sie zu Ende zu führen.

Nach Angaben der ukrainischen Agentur erfüllen nur etwa 1.200 der registrierten Lastkraftwagen lizenzierter Spediteure die Euro-4-Norm, während etwa 70.000 Fahrzeuge die aktualisierten Anforderungen, d. h. Euro 5 und höher, erfüllen.

Neben anderen Vereinbarungen vereinbarten die zuständigen Ministerien der Ukraine und Polens, das Linienbusnetz zwischen den beiden Ländern zu überprüfen und die Einführung einer elektronischen Warteschlange für den Personenverkehr zu erörtern.

Es ist erwähnenswert, dass das Ministerium für Gemeinden, Territorien und Infrastruktur der Ukraine und das Ministerium für Infrastruktur Polens beim letzten Mal vereinbart hatten, die Gültigkeit der Genehmigungen für den Güterverkehr in Drittländer am 30. Mai zu verlängern, allerdings nur um einen Monat - bis zum 30. Juni.

Die Vereinbarung über die Verlängerung von Genehmigungen für den Gütertransport in Drittländer zwischen der Ukraine und Polen mit Umweltauflagen zeigt die Absicht beider Länder, die Zusammenarbeit in der Automobilindustrie aufrechtzuerhalten und auszubauen und gleichzeitig die Einhaltung von Umweltstandards im Verkehrssektor zu gewährleisten.


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