EU-Länder sind sich uneins über die Verlängerung des Verbots von Agrarimporten aus der Ukraine

07 сен, 16:30

Die fünf Länder der Europäischen Union sind sich uneinig über die Verlängerung des Einfuhrverbots für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine nach dem 15. September. Dies teilte der polnische Landwirtschaftsminister Robert Telus mit, der erklärte, er habe Probleme mit Bulgarien, die Verlängerung des Verbots ukrainischer Agrareinfuhren in die EU zu unterstützen.

Bei einem Treffen in der spanischen Stadt Córdoba, an dem die Leiter der Landwirtschaftsministerien der Nachbarländer der Ukraine teilnahmen, wurde die Idee geäußert, eine "flexible Liste" für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu erstellen. Die Idee ist, dass ein Erzeugnis je nach Bedarf und Umfang der Einfuhren in die Verbotsliste aufgenommen oder von ihr gestrichen werden kann.

Telus hat sich jedoch empört über diese Idee geäußert und darauf hingewiesen, dass sie dem Handel und dem Druck Tür und Tor öffnen könnte. Zum Zeitpunkt des Versuchs, eine solche "flexible Liste" einzuführen, sind vier landwirtschaftliche Erzeugnisse - Weizen, Mais, Sonnenblumenkerne und Raps - von der Einfuhr aus der Ukraine ausgeschlossen.

Der Minister betonte auch, dass es Schwierigkeiten bei der Lösung dieser Frage mit Bulgarien gibt, da bulgarische Verarbeiter Sonnenblumenkerne aus der Ukraine einführen wollen. Stattdessen äußerte Bulgarien den Wunsch, Milchpulver auf die Liste der verbotenen Produkte zu setzen.

In der Diskussion wurde auch darauf hingewiesen, dass Ungarn und die Slowakei gemeinsam mit Polen einseitige Einfuhrverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse erwägen, falls die Europäische Kommission ihre Position nicht unterstützt.

Es sei darauf hingewiesen, dass am Dienstag in Cordoba ein Treffen der EU-Agrarminister stattfand. Die Verhandlungen zu diesem Thema sind noch nicht abgeschlossen.

Am 31. August unterstützte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski als Vertreter Polens die Verlängerung des vorübergehenden Einfuhrverbots für ukrainische Agrarprodukte in fünf EU-Ländern. Die Ukraine ist der Ansicht, dass eine einseitige Ausweitung des Verbots gegen die Regeln des Gemeinsamen Marktes und das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine verstoßen würde.

Das Verbot, das für Polen, Bulgarien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei gilt, läuft am 15. September aus und wird angesichts des für den 15. Oktober angesetzten polnischen Wahlkampfes zu einem brisanten Thema.


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