Neue Bedingungen für die Entwicklung von Gartenbau, Beerenanbau und Weinbau

25 ноя, 15:00

Ab Anfang 2024 können ukrainische Gärtner, Beerenbauern und Winzer von den verlängerten Laufzeiten der staatlichen Zuschüsse im Rahmen des eRobota-Programms profitieren. Die vom ukrainischen Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung vorbereiteten Änderungen bieten neue Möglichkeiten für die Entwicklung der Gartenbau-, Beeren- und Weinbauindustrie.

Den Vorschlägen zufolge werden die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für die Anpflanzung und Einrichtung von Plantagen geändert. Insbesondere können nun Zuschüsse für Gemeinschaftsparzellen von 1 bis 25 Hektar sowie für angrenzende Grundstücke zwischen Wirtschaftswegen, Feldschutzwaldgürteln und anderen Schutzpflanzungen gewährt werden.

Diese Initiative ist für Gärtner von Bedeutung, die im Jahr 2024 einen Zuschuss beantragen wollen. Das Ministerium betont, dass die Informationen über die neuen Bedingungen bei der Entwicklung eines Anbauprojekts berücksichtigt werden sollten.

Darüber hinaus ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das eRobota-Zuschussprogramm der Regierung seit Juli 2022 besteht und kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. Die Besonderheit des Programms liegt in der Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen in den Bereichen "Eigener Betrieb", "Eigener Garten", "Eigenes Gewächshaus" und "Neue Ebene" zu gründen oder auszubauen.

Die Zuschüsse werden in Höhe von maximal 70 % der Projektkosten gewährt, übersteigen jedoch nicht 10 Mio. UAH. Der Antragsteller muss mindestens 30 % der Projektkosten mit eigenen oder geliehenen Mitteln aufbringen. Eine der Voraussetzungen ist die Schaffung von Arbeitsplätzen entsprechend der im Programm festgelegten Zahl - 5 bis 10 ständige und 125 bis 425 saisonale Mitarbeiter für Gärten und mindestens 4 ständige und 10 saisonale Mitarbeiter pro Hektar für Gewächshäuser.


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