Das neue Gesetz über Trauben und Weinbau: ein europäischer Integrationsschritt in die Zukunft

08 окт, 11:00

Der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, unterzeichnete am 22. August 2024 das wichtige europäische Integrationsgesetz Nr. 3928-IX, das den Weinanbau, die Produktion von Wein und anderen Weinbauprodukten regeln wird. Dieses Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Annäherung nationaler Standards an europäische Anforderungen dar, was zur Entwicklung der ukrainischen Weinindustrie beitragen wird.

Der Ausschuss für Agrar- und Landpolitik gab die Unterzeichnung des Gesetzes bekannt. Das Hauptziel des neuen Gesetzes besteht darin, die ukrainische Gesetzgebung mit den europäischen Standards im Bereich Weinbau und Weinherstellung in Einklang zu bringen. Das Gesetz setzt EU-Vorschriften in Bezug auf Methoden des Weinanbaus, önologische Praktiken, Herstellung aromatisierter Weine sowie den Schutz geografischer Angaben von Weinprodukten um.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist vorgesehen, die Terminologie und Klassifizierung der Rebsorten an europäische Standards anzupassen. Darüber hinaus führt das Gesetz einheitliche Anforderungen für die Herstellung und den Vertrieb von Weinen und Weinprodukten mit geografischen Angaben ein, was ein wichtiger Schritt zum Schutz lokaler Marken auf dem nationalen und internationalen Markt sein wird.

Eine wichtige Neuerung ist die Schaffung eines einheitlichen staatlichen Informationssystems namens „Wein-Trauben-Register“, das die Produktqualitätskontrolle in allen Produktionsstufen – vom Weinanbau bis zum fertigen Produkt – vereinfachen wird. Es wird auch dazu beitragen, Markttransparenz zu gewährleisten und die Verantwortung der Hersteller für die Einhaltung etablierter Normen zu stärken.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung für die Entwicklung des Weinbaus und der Weinherstellung vor, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten geschaffen werden. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen werden die neuen Standards dazu beitragen, den Ukrainern sichere und qualitativ hochwertige Produkte zu bieten, die nach internationalen Regeln hergestellt werden, was sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken kann.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, was den Herstellern genügend Zeit gibt, sich an die neuen Anforderungen anzupassen und sich auf die Markteinführung von Produkten vorzubereiten, die hohen EU-Standards entsprechen.


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