Die Nationalbank der Ukraine kündigte einen Plan für Inspektionen von Finanzinstituten für 2025 an

31 äåê, 11:00

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat einen detaillierten Jahresplan für Vor-Ort-Inspektionen von Finanzinstituten für 2025 veröffentlicht. Das Hauptaugenmerk wird auf der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzüberwachung, der Währungskontrolle und der Durchsetzung von Sanktionsbeschränkungen liegen.

Der Zweck der Prüfungen besteht darin, sicherzustellen, dass die Aktivitäten von Banken und Finanzunternehmen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere in Fragen der Geldwäschebekämpfung, der Kontrolle von Währungstransaktionen und der Einhaltung von Sanktionen. Insgesamt werden sieben Banken und neun Finanzinstitute überprüft.

Zeitplan der Bankinspektionen im Jahr 2025:
- 1. Quartal: MTB Bank (EUDPO 21650966), International Investment Bank (EUDPO 35810511).
- II. Viertel: Bank „Pivdenny“ (EDRPOU 20953647), Oschadbank (EDRPOU 00032129), Taskombank (EDRPOU 09806443).
- III. Quartal: Raiffeisen Bank (IDRPOU 14305909).
- IV. Quartal: Bank „Avangard“ (EDRPOU 38690683).

Liste der Finanzinstitute für Inspektionen:
- I. Quartal: Finanzgesellschaft „UPR“ (EDRPOU 37973023), Versicherungsgesellschaft „PZU Ukraine“ (EDRPOU 20782312).
- II. Quartal: Finanzunternehmen „Fard Standard“ (EDRPOU 39373312).
- III. Quartal: Finanzunternehmen „Contraktovy Dim“ (EDRPOU 35442539), „Swift Garant“ (EDRPOU 39859339), Versicherungsgesellschaft „VUSO“ (EDRPOU 31650052).
- IV. Quartal: Finanzunternehmen „MBK“ (EDRPOU 37973945), Kreditunternehmen „Ai Lombard“ (EDRPOU 44916262) und „1 Secure Agency of Necessary Credits“ (EDRPOU 39861924).

Die Inspektionen werden auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes durchgeführt. Dies bedeutet, dass sich die NBU bei ihren Aktivitäten auf Institutionen mit erhöhtem Risiko konzentrieren wird. Damit tragen Inspektionen dazu bei, Verstöße zu verhindern und die Transparenz des Finanzmarktes zu erhöhen.

Der jährliche Inspektionsplan wurde gemäß der aktualisierten Verordnung über die Aufsicht im Bereich Finanzüberwachung, Währungsüberwachung und Sanktionen erstellt. Das Dokument wurde 2024 durch die NBU-Resolution Nr. 90 genehmigt. Seine Veröffentlichung sorgt für Transparenz und Vorhersehbarkeit des Inspektionsprozesses und ermöglicht es Finanzinstituten, sich auf die Aufsicht vorzubereiten.

Diese Initiative ist Teil der allgemeinen Strategie der NBU, die darauf abzielt, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Banken und Finanzunternehmen zu stärken.


Àäðåñ íîâîñòè: http://e-finance.com.ua/show/279033.html



×èòàéòå òàêæå: Íîâîñòè Àãðîáèçíåñà AgriNEWS.com.ua