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  • Neue Meldevorschriften: Gemeinnützige Hilfeleistungen für Verteidigungszwecke müssen nun in einem separaten Anhang deklariert werden
    2025-10-08 11:00:41

    Ab 2025 müssen Unternehmen, die unentgeltliche Hilfeleistungen für Verteidigungs- oder humanitäre Zwecke leisten, eine aktualisierte Körperschaftsteuererklärung mit einem neuen Anhang zur Einkommensteuererklärung einreichen. Dies ist durch Änderungen der Steuererklärung vorgesehen, die am 16. September 2025 in Kraft getreten sind, wie der Staatliche Steuerdienst der Ukraine (STS) mitteilte.

    Gemäß den neuen Anforderungen müssen alle Steuerzahler, die im Jahr 2025 Gelder, Waren oder Dienstleistungen an gemeinnützige Organisationen transferiert haben, diese Transaktionen in einem separaten Anhang ausweisen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung von gemeinnützigen Stiftungen, humanitären Einrichtungen oder Organisationen, die die Bedürfnisse der Streitkräfte und anderer Verteidigungskräfte erfüllen.

    Der neue Anhang zur Einkommensteuererklärung muss vollständige Informationen über den unentgeltlichen Geldtransfer, den Warentransfer sowie die Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen zugunsten gemeinnütziger Organisationen enthalten. Dies gilt insbesondere für Hilfeleistungen zur Sicherung der staatlichen Verteidigungsfähigkeit oder zur humanitären Unterstützung im Zusammenhang mit der russischen Militäraggression gegen die Ukraine.

    Die Anwendung hat wichtige praktische Bedeutung: Sie ermöglicht die Berechnung der zulässigen Obergrenze für solche unentgeltlichen Transaktionen innerhalb des Berichtszeitraums. Überschreitet das Unternehmen diese Obergrenze, muss es eine Anpassung des Finanzergebnisses vor Steuern vornehmen. Somit gewährleistet das neue Berichtsformular Transparenz und Kontrolle über Steuervorteile im Zusammenhang mit gemeinnützigen Aktivitäten.

    Darüber hinaus ist die DB-Anwendung für eine einheitliche Abrechnung von Transaktionen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Hilfsleistungen konzipiert. Dadurch können Sie diese Daten systematisieren und ihre Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen berücksichtigen. Die Steuerbehörde weist darauf hin, dass dies auch die Überprüfung der Berichterstattung vereinfacht und eine effektivere Kontrolle der Richtigkeit der Rückstellungen ermöglicht.

    Die neuen Regeln sollen den Prozess der Erklärung gemeinnütziger Zwecke transparenter und geordneter gestalten, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten. Die staatliche Steuerbehörde weist darauf hin, dass alle aktualisierten Steuererklärungsformulare bereits elektronisch auf ihrer offiziellen Website sowie in zertifizierten Buchhaltungssystemen verfügbar sind.

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