Die ungarische Regierung plant nicht, das Einfuhrverbot für ukrainische Agrarprodukte aufzuheben, selbst nach Inkrafttreten des aktualisierten Handelsabkommens zwischen der Ukraine und der EU. Dies berichtete der Ukrainische Getreideverband (UZA) unter Berufung auf eine Erklärung des ungarischen Landwirtschaftsministers István Nagy.
Der Minister merkte an, dass EU-Bürokraten „alles den ukrainischen Interessen unterordnen“ und dabei die Probleme der europäischen Landwirte außer Acht lassen. Laut Nagy gibt ein Freihandelsabkommen mit einem Land im Krieg Anlass zu ernsten Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Quoten für zollfreie Exporte ukrainischer Waren in die EU.
Die ungarische Regierung bekräftigte, dass sie die heimischen Landwirte weiterhin schützt und die Grenze für ukrainische Agrarprodukte einseitig geschlossen hält. Diese Entscheidung spiegelt den Wunsch der ungarischen Behörden wider, den Binnenmarkt zu unterstützen und übermäßigen Druck auf die lokalen Erzeuger zu vermeiden.
Auch Polen bestätigte, dass es das unbefristete Einfuhrverbot für ukrainischen Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne nicht aufheben wird. Trotz des Inkrafttretens des aktualisierten Handelsabkommens zwischen der Ukraine und der EU bleiben die bestehenden Beschränkungen bestehen.
Das polnische Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung betonte, dass das neue Abkommen die geltenden Regeln nicht ändert und nicht alle Vorschläge Polens zum Schutz des nationalen Agrarsektors vor den potenziell negativen Auswirkungen ukrainischer Importe berücksichtigt. Polen verteidigt daher weiterhin die Interessen seiner Landwirte gegen einen Anstieg des Imports ukrainischer Produkte auf den Inlandsmarkt.
Die Beibehaltung dieser Beschränkungen spiegelt den Wunsch beider Länder wider, ein Gleichgewicht zwischen europäischer Integration und dem Schutz des jeweiligen Agrarsektors zu finden. Diese Entscheidung stellt ukrainische Exporteure vor zusätzliche Herausforderungen, da sie alternative Absatzmärkte suchen oder separate bilaterale Abkommen aushandeln müssen.
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