Das Ministerkabinett hat beschlossen, die Nutzung von Staats- und Kommunaleigentum für die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen zu vereinfachen. Organisationen, die Binnenvertriebenen Unterkünfte anbieten, können ab sofort Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen anmieten.
Regierungschefin Julia Swrydenko gab die entsprechenden Änderungen bekannt. Laut Swrydenko soll der neue Ansatz die Bereitstellung von Notunterkünften für Menschen, die aufgrund des Krieges ihre Heimat verlassen mussten, beschleunigen.
Insbesondere gemeinnützige Vereine und Wohltätigkeitsorganisationen haben die Möglichkeit, Räumlichkeiten für die Unterbringung von Binnenvertriebenen zu einem symbolischen Preis von 0,01 der üblichen Miete anzumieten. Dieser Mechanismus reduziert die finanzielle Belastung humanitärer Hilfsorganisationen erheblich.
Für staatliche und kommunale Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Sozialwesen gelten gesonderte Bedingungen. Sie können Immobilien zur Unterbringung von Binnenvertriebenen ohne Auktion anmieten – für 1 Hrywnja pro Objekt und Jahr.
Darüber hinaus erhielten Unternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von über 50 % das Recht, ihre eigenen Immobilien für die Unterbringung von Binnenvertriebenen während des Kriegsrechts und für weitere sechs Monate nach dessen Aufhebung zur Verfügung zu stellen. Die Miete beträgt ebenfalls 1 Hrywnja pro Jahr.
Wie Swrydenko betonte, ermöglichen die eingeführten Bedingungen den Zugang zu kostenlosen Wohnheimen, Sanatorien, Ausbildungsstätten und anderen Räumlichkeiten, die schnell für vorübergehende Unterkünfte umfunktioniert werden können. Dies ermöglicht es den Gemeinden, schneller Wohnraum für Menschen zu organisieren, die aufgrund des Krieges ihre Heimat verlassen mussten, und die verfügbaren Ressourcen des Staates und der Kommunen effektiver zu nutzen.
e-finance.com.ua
