Die Regierung von Julia Swyrdenko hat beschlossen, die dreijährige Fahrpraxis für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für Landmaschinen abzuschaffen.
Laut der Premierministerin dürfen nun auch Fahrer mit Führerscheinen der Klassen C1, C, D1 und D – also für Lkw, Busse und Kleinbusse – bestimmte Landmaschinen ohne zusätzlichen Traktorführerschein fahren, selbst mit weniger als drei Jahren Erfahrung.
Dies betrifft Geräte der Klassen A1, A2, B1, B2 und B3, insbesondere Traktoren, selbstfahrende Getreide- und Maisernter sowie selbstfahrende Erntemaschinen für Wurzelgemüse, Kartoffeln, Gemüse, Obst und Beeren. Swyrdenko zufolge ermöglicht diese Vereinfachung eine schnellere Rekrutierung von Fahrern für den Agrarsektor.
Die Fahrerlaubnis gilt bis zum Ende des Ausnahmezustands und für 90 Tage danach. Sie bietet Landwirten somit eine operative Möglichkeit in Zeiten erhöhten Arbeitskräftebedarfs.
Diese Entscheidung ist eine Fortsetzung der Regierungspolitik zur Vereinfachung des Zugangs zum Führen landwirtschaftlicher Maschinen. Bereits im August 2025 erlaubte das Ministerkabinett Fahrern der Kategorien C1, C, D1 und D, landwirtschaftliche Maschinen ohne speziellen Traktorführerschein zu fahren.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Mangel an Fachkräften im Agrarsektor auszugleichen, insbesondere in Kriegszeiten, wenn der Bedarf an Maschinen und effizienter Logistik vor Ort deutlich steigt. Nach Einschätzung der Regierung werden diese Änderungen eine Beschleunigung der Saisonarbeit und eine Sicherung der Agrarproduktstabilität ermöglichen.
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