Das Ministerkabinett der Ukraine hat beschlossen, den Mechanismus zur Bestätigung des Anspruchs von landwirtschaftlichen Erzeugern und Genossenschaften auf Befreiung von der Ausfuhrsteuer für selbstangebaute Soja- und Rapssamen zu verbessern. Ziel ist die Vereinfachung der Verfahren und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für den Agrarsektor.
Dies teilte der Pressedienst des Ministeriums für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft mit, wie auch die Publikation Delo.ua berichtet. Das Ministerium betont, dass der neue Ansatz den Prozess der Inanspruchnahme von Vergünstigungen transparenter und schneller gestalten soll.
Eine zentrale Änderung ist die Einführung der automatischen Überprüfung über das Staatliche Agrarregister (DAR). Dieser Mechanismus ermöglicht die Bestätigung des Anspruchs von Exporteuren auf Befreiung von der Ausfuhrsteuer ohne zusätzliche bürokratische Verfahren und ohne Einholung einer Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer.
Gleichzeitig erklärte die Regierung eine Reihe früherer Beschlüsse für ungültig. Grund dafür war, dass die praktische Anwendung der bestehenden Regelungen aufgrund der Komplexität und Unvollkommenheit des Mechanismus zur Herkunftsbestätigung zahlreiche Beschwerden von landwirtschaftlichen Erzeugern nach sich zog.
Vizeminister Taras Vysotsky merkte an, dass der aktualisierte Mechanismus es Landwirten und Genossenschaften ermöglichen werde, das Recht auf Befreiung von der Ausfuhrsteuer schneller geltend zu machen. Laut Vysotsky werde die weitgehende Automatisierung der Prozesse durch das DAR die Bürokratie deutlich reduzieren und das Verfahren für Unternehmen vereinfachen.
Gemäß den neuen Bestimmungen gilt die Befreiung von der Ausfuhrsteuer bis zu den Mengengrenzen für selbstangebaute Sojabohnen und/oder Raps im laufenden Wirtschaftsjahr sowie für Erntereste des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Diese Regelung tritt ab dem Wirtschaftsjahr 2026/2027 in Kraft.
e-finance.com.ua
