Die Nationalbank der Ukraine (NBU) führt neue Regeln für Versicherungs- und Rückversicherungsmakler ein. Insbesondere müssen sich alle im Register eingetragenen Makler bis zum 31. März 2025 im neuen Register der Versicherungsvermittler registrieren, mit dessen Führung die Regulierungsbehörde beginnt.
Diese Änderungen sind im Beschluss der Nationalbank der Ukraine vom 3. Januar 2025 „Über die Genehmigung der Verordnung über die Zulassung von Versicherungsvermittlern und Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten zum Verkauf von Versicherungs- und/oder Rückversicherungsprodukten“ verankert trat am 7. Januar in Kraft. Das Dokument definiert neue Anforderungen an die Tätigkeit von Vermittlern und das Verfahren zu ihrer Registrierung, was zu einem wichtigen Schritt zur Harmonisierung der ukrainischen Gesetzgebung mit EU-Standards wurde.
Die Bestimmung sieht eine Reihe wichtiger Neuerungen vor, darunter:
- Bedarfsermittlung an Mitarbeiter von Versicherern und Versicherungsmaklern.
- Schaffung eines neuen Registers der Versicherungsvermittler, das über das umfassende Informationssystem der NBU (CIS der NBU) geführt wird.
- Das Verfahren zur Zulassung von Versicherungsvermittlern sowohl durch den Versicherer selbst als auch durch die NBU.
- Regeln für die Benachrichtigung gebietsfremder Makler über die Absicht, Aktivitäten in der Ukraine durchzuführen.
- Transparente Anforderungen an die Offenlegung von Informationen über das Personal von Versicherern und Vermittlern.
Darüber hinaus führt die NBU klare Verfahren für die Aufsicht über Versicherungsvermittler und neue Ansätze für Verwaltungsverfahren in diesem Bereich ein.
Für Versicherer und Makler ist eine Übergangsfrist vorgesehen, in der sie ihre Tätigkeit auf Basis der bestehenden Register weiterführen können. Allerdings müssen sie nach der Eintragung in das neue Vermittlerregister ihre Verträge innerhalb von drei Monaten an die neuen Anforderungen anpassen.
Bei gebietsfremden Maklern, die bis zum 7. Januar 2025 ihre Absicht mitgeteilt haben, in der Ukraine tätig zu werden, wird automatisch davon ausgegangen, dass sie der NBU relevante Informationen übermittelt haben. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, gilt ein vereinfachtes Verfahren, das eine Gültigkeit bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer ermöglicht.
Die Nationalbank ist zuversichtlich, dass die Umsetzung dieser Änderungen dazu beitragen wird, die Transparenz und Qualität der Vermittlungsdienstleistungen im Versicherungsbereich zu erhöhen und eine zuverlässige Kontrolle über die Aktivitäten von Versicherungs- und Rückversicherungsmaklern zu gewährleisten.
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