Eltern in der Ukraine haben die Möglichkeit, bei der Geburt eines Kindes staatliche Unterstützung zu erhalten. Dazu müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen.
Dieser wird vom Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine gestellt.
Die Unterstützung kann für einen der Elternteile oder Erziehungsberechtigten registriert werden, die ständig mit dem Kind zusammenwohnen.
In diesem Fall ist die Anmeldung innerhalb von 12 Monaten ab dem Geburtsdatum möglich.
So beantragen Sie die Beihilfe online
Registrieren Sie sich oder loggen Sie sich in das E-Service-Konto des Ministeriums für Sozialpolitik ein.
Füllen Sie das Online-Formular aus, um die Leistung zu erhalten, und fügen Sie eine elektronische Unterschrift hinzu.
Der ausgefüllte Antrag wird automatisch an die Sozialversicherungsbehörde gesandt. Spätestens am nächsten Tag nach Eingang des Antrags weist die Sozialversicherungsbehörde die Leistung zu.
Sie können auch den umfassenden eBaby-Service auf dem Diia-Portal nutzen.
So beantragen Sie die Unterstützung offline
Die folgenden Unterlagen sind bei der Sozialversicherungsbehörde oder dem Zentrum für Verwaltungsdienstleistungen (ZVS) am Wohnort einzureichen:
Ein Antrag eines der Elternteile.
Die Geburtsurkunde des Kindes.
Persönliches Bankkonto für Sozialleistungen.
Für Vormünder - ein Gerichtsbeschluss über die Einrichtung der Vormundschaft.
Dokumente, die die Geburt des Kindes bestätigen (wenn das Kind außerhalb der Ukraine geboren wurde).
Es ist zu beachten, dass die Geburtsbeihilfe 41.280 UAH beträgt. Sie wird als Pauschalbetrag in Höhe von 10 320 UAH gezahlt, der Restbetrag wird über die nächsten 36 Monate in gleichen Raten von 860 UAH pro Monat ausgezahlt.
"eBaby"
Der eBaby-Dienst wurde in der Ukraine im Jahr 2020 versuchsweise eingeführt. Seit kurzem ist er regulär verfügbar.
Der eBaby-Dienst bietet eine Reihe von Dienstleistungen an:
Staatliche Registrierung der Geburt eines Kindes.
Registrierung des Wohnsitzes des Kindes.
Beauftragung einer Geburtshilfe.
Eintragung eines neugeborenen Kindes in das staatliche Register der individuellen Steuerzahler.
Beantragung von Bescheinigungen für Eltern einer kinderreichen Familie und ein Kind aus einer kinderreichen Familie.