Die Werchowna Rada der Ukraine berät und verabschiedet weiterhin wichtige Gesetzesentwürfe zur Verbesserung des Steuersystems des Landes. Eine der dringlichsten Fragen ist die Wiederaufnahme von Steuerprüfungen anhand von Dokumenten, die auf der Sitzung am 9. November beschlossen wurde. Auf Initiative des Abgeordneten Yaroslav Zheleznyak von der Fraktion der Stimme nahm das Parlament den Gesetzentwurf Nr. 10016-d an, der eine teilweise Wiederaufnahme dieser Prüfungen vorsieht.
Der wichtigste Aspekt des neuen Gesetzentwurfs ist die Verzögerung bei der Wiederaufnahme von Steuerprüfungen. Im Vergleich zur vorherigen Fassung, die in erster Lesung angenommen wurde, sieht das neue Gesetz vor, dass die Wiederaufnahme der Steuerprüfungen nicht am 1. November, sondern am 1. Dezember dieses Jahres beginnt.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Beibehaltung des Moratoriums für Steuerprüfungen bei Einzelunternehmern der ersten und zweiten Steuerpflichtigengruppe bis Dezember 2024. Zuvor war die Möglichkeit einer Verlängerung dieses Moratoriums bis August 2024 erwogen worden. Mit diesem Schritt können wir die Unternehmer unterstützen und für Stabilität auf dem Markt sorgen.
Das oben erwähnte Moratorium für Steuerprüfungen wurde nach Beginn der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine eingeführt. Der Internationale Währungsfonds hat jedoch verlangt, dass diese Prüfungen wieder aufgenommen werden, um eine neue Tranche der Finanzhilfe zu erhalten.
Im Juni dieses Jahres verabschiedete die Werchowna Rada einen Gesetzentwurf über die Rückgabe von Vorkriegssteuern, aber vor der Abstimmung wurde bekannt, dass große Unternehmen von der Steuerprüfung ausgeschlossen waren. Nun sieht ein neuer Gesetzesentwurf die Wiederaufnahme von Kontrollen bei Herstellern verbrauchssteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak und Kraftstoff sowie bei Unternehmen im Glücksspiel- und Finanzdienstleistungssektor vor.
Im Oktober dieses Jahres billigte das Parlament in erster Lesung einen Gesetzesentwurf über die Wiederaufnahme der planmäßigen Dokumentenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bestimmten Merkmalen, wie doppelt so vielen Forderungen wie Verbindlichkeiten, geringen Körperschafts- und Mehrwertsteuerzahlungen sowie hohen Jahreseinnahmen und erheblichen Ausgaben. Diese Änderungen werden nun voraussichtlich am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten, nachdem das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet worden ist.
Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des ukrainischen Steuersystems, unterstützt die Wirtschaft und trägt zur finanziellen Stabilität des Landes bei.
e-finance.com.ua