In der Ukraine wird derzeit aktiv über einen Gesetzesentwurf diskutiert, der die vollständige Integration des nationalen Strommarktes in den Markt der Europäischen Union vorsieht. Die Initiative wurde von sechs Mitgliedern der Werchowna Rada unterstützt, darunter Andrii Gerus, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Energie sowie Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen. Der entsprechende Gesetzentwurf Nr. 12087 wurde am 2. Oktober 2024 dem Parlament vorgelegt.
Das Dokument wurde entwickelt, um den Verpflichtungen der Ukraine hinsichtlich der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften im Rahmen der Energiegemeinschaft sowie im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen mit der EU nachzukommen. Es schlägt vor, wesentliche Änderungen am geltenden Gesetz zum Strommarkt vorzunehmen, einschließlich einer Klarstellung der Terminologie und neuer Bestimmungen, die für die regulatorische und rechtliche Unterstützung der regionalen Integration erforderlich sind.
Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfs ist die Festlegung der Verbindlichkeit der Entscheidungen der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) für den ukrainischen Strommarkt. Dies gilt insbesondere für die Funktionsfähigkeit der zwischenstaatlichen Stromübertragungsleitungen zwischen der Ukraine und den EU-Ländern. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidungen Berufung einzulegen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen in den Befugnissen der Nationalen Kommission vor, die die staatliche Regulierung in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen durchführt. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die regionale und bilaterale Zusammenarbeit mit ACER, dem Energy Community Regulatory Board (ECRB) und anderen EU-Regulierungsbehörden. Es ist auch geplant, die Umsetzung der ACER- und ECRB-Entscheidungen sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Konzepte vor, etwa europaweiter und regionaler Regeln sowie Methoden der Übertragungsnetzbetreiber. Darüber hinaus definiert das Dokument die rechtlichen, organisatorischen und technischen Bedingungen für die Anbindung von Day-Ahead- und Intraday-Märkten sowie die Hauptfunktionen des nominierten Marktbetreibers.
Darüber hinaus umfasst die Initiative Mechanismen des zwischenstaatlichen Ausgleichs und des grenzüberschreitenden Austauschs, die die Zuverlässigkeit der Stromversorgung gewährleisten. Das Projekt sieht außerdem die Einführung einer Risikovorsorgeplanung für den Fall einer Verletzung der Versorgungssicherheit vor und identifiziert das Energieministerium als verantwortliche Stelle für diese Tätigkeit.
Der Gesetzentwurf betont den Schutz der Verbraucherrechte, insbesondere durch die Einführung des Konzepts der Energiearmut. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Ansatz zum Schutz schutzbedürftiger Verbraucher geändert und die Mechanismen zur Stromversorgung verbessert werden müssen. Darüber hinaus wird die Ausweitung der Verbraucherrechte durch den Einsatz von Demand-Response-Ressourcen und neue Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung vorgeschlagen.
Die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Integration der Ukraine in den europäischen Energieraum und der Erhöhung des Niveaus der Energiesicherheit des Landes sein.
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