Die Nationalbank der Ukraine hat einen weiteren Schritt zur Harmonisierung der ukrainischen Bankengesetzgebung mit europäischen Standards unternommen. Die Aufsichtsbehörde hat neue Anforderungen für die Berechnung der Mindestgröße kreditrisikogewichteter Engagements veröffentlicht, die ein zentraler Bestandteil des Kapitalregulierungssystems für Banken ist.
Wie in der NBU-Pressestelle erklärt wurde, zielt die Aktualisierung darauf ab, das ukrainische Bankenaufsichtssystem an moderne europäische Anforderungen anzupassen. Die kreditrisikogewichteten Engagements sind ein Indikator, der die potenziellen unerwarteten Verluste der Banken aus der laufenden Geschäftstätigkeit widerspiegelt, die durch Eigenkapital gedeckt werden müssen. Die korrekte Definition dieses Indikators ist für die Aufrechterhaltung der Stabilität des Finanzsystems von entscheidender Bedeutung.
Bisher haben Banken in der Ukraine das Kreditrisiko bereits im Rahmen der in der Anweisung zur Regulierung der Banktätigkeit festgelegten Mindestkapitalanforderungen berücksichtigt. Die Methoden selbst waren jedoch nach wie vor veraltet und basierten auf früheren Empfehlungen des Basler Ausschusses. Die neuen Änderungen modernisieren diesen Ansatz und bringen ihn näher an die Anforderungen der Europäischen Union.
Der neue Standard erweitert die Liste der Engagements, für die auf der Kreditwürdigkeit basierende Risikogewichte angewendet werden können, erheblich. Auch für kleine und mittlere Unternehmen gelten Vorzugskonditionen: Für diese Kreditnehmer werden reduzierte Risikogewichte eingeführt. Darüber hinaus gelten verbesserte Konditionen für durch Wohnimmobilien besicherte Kredite.
Die aktualisierten Anforderungen erweitern außerdem die Liste der Instrumente, die zur Minderung des Kreditrisikos eingesetzt werden können, und erkennen einen größeren Kreis geeigneter Anbieter solcher Instrumente an. Dadurch können sich Banken wirksamer vor möglichen Verlusten schützen und ihre finanzielle Stabilität stärken. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass weniger riskante Vermögenswerte wie Hypotheken oder Kleinkredite nun zur Aktivierung der Kreditvergabe beitragen werden.
Die Einführung neuer Standards erfolgt schrittweise. Bis zum 1. März 2026 müssen Banken interne Dokumente zur Ermittlung von Kreditrisiken entwickeln oder aktualisieren. Zwischen März und August 2026 sollen Testberechnungen durchgeführt werden. Ab dem 1. August 2026 wird das Bankensystem endgültig auf ein neues Kapitalbewertungsmodell umstellen, das modernen internationalen Anforderungen entspricht.
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