Die Schweiz hat beschlossen, die sektoriellen Sanktionen gegen die Russische Föderation zu verlängern, und schließt sich damit den Ländern der Europäischen Union an, die das elfte Sanktionspaket umsetzen. Der Beschluss des Schweizer Bundesrates trat am 16. August um 18.00 Uhr in Kraft.
In seiner Ankündigung erklärten die Schweizer Behörden, dass sie diese Entscheidung als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und die Gefahr, die von Russlands destabilisierenden Aktionen ausgeht, die die territoriale Integrität, Souveränität und Sicherheit der Ukraine verletzen, getroffen haben. Am 23. Juni verabschiedete die Europäische Union das elfte Sanktionspaket gegen Russland.
Anfang Juli führte die Schweiz ähnliche restriktive Maßnahmen ein, die 71 natürliche und 33 juristische Personen betreffen. Der Hauptzweck dieser Maßnahmen bestand darin, die Umgehung der Sanktionen durch Drittländer sowie durch die Russische Föderation wirksam zu verhindern.
Am 16. August wurden weitere restriktive Maßnahmen im Rahmen des 11. Sanktionspakets für die Schweiz selbst eingeführt. Dazu gehört ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Gütern, die zur militärischen und technischen Entwicklung Russlands beitragen könnten. Dieses Verbot betrifft 87 Unternehmen, auch aus Drittstaaten, die solche Güter nach Russland geliefert haben.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Ausweitung der Liste der Güter, die unter das Ausfuhrverbot fallen. Sie umfasst nun auch elektronische Komponenten und Vorläuferstoffe für chemische Waffen. Die Schweiz hat auch den Verkauf von geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen an Russland für eine Reihe von Gütern verboten, was die Herstellung von in Russland verbotenen Gütern verhindern wird.
Das Verbot der Durchfuhr durch Russland wurde auch auf Flugzeugtreibstoff und Treibstoffzusätze sowie auf Waren, die in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden könnten, ausgeweitet.
Auch der finanzielle Aspekt ist in den erweiterten Sanktionen enthalten. Der Verkauf von Wertpapieren in Schweizer Franken oder in den Währungen der EU-Mitgliedstaaten an russische Personen und Organisationen ist verboten. Dieses Verbot gilt für Wertpapiere jeglicher Währung.
Die Schweiz setzt die Anforderungen des 11. EU-Sanktionspakets aktiv um, wobei sie Ausnahmen für humanitäre Belange und den Rückzug von Schweizer Investitionen aus Russland in Betracht zieht.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen für dieses Instrument geschaffen hat, der die Möglichkeit vorsieht, die Ausfuhr von Gütern zu beschränken, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen haben können, sowie von Gütern, die zur militärischen und technischen Entwicklung Russlands beitragen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen und wird den Einsatz dieses Instruments gegebenenfalls in Betracht ziehen.
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